Waffenankauf FrankenChristian Schelkle · Behördliche Waffenhandelserlaubnis 0176 61512300Persönlich erreichbar
Waffen aus Nachlass · Nürnberg, Fürth und Mittelfranken

Waffen im Nachlass. Wir übernehmen das.

Ein Trauerfall ist belastend genug. Wenn dann noch Schusswaffen im Haus sind, kommen Fristen und Pflichten dazu, die kaum jemand kennt. Wir sichten, bewerten, kaufen an und holen ab – und sagen Ihnen genau, was Sie selbst der Behörde melden müssen.

Erste Orientierung

Drei Dinge, die jetzt wichtig sind

Diese Hinweise sind eine erste Orientierung, keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskunft geben Ihre Waffenbehörde und im Zweifel ein im Waffenrecht tätiger Rechtsanwalt. Rufen Sie uns gerne an – wir ordnen Ihre Situation mit Ihnen ein und sagen Ihnen, wen Sie wann brauchen.

  1. Sprechen Sie mit uns, bevor Sie etwas abgeben.

    Sie können Waffen nach Absprache mit der Behörde kostenlos zur Vernichtung abgeben. Dann sind Sie das Thema los, bekommen dafür aber nichts. Bringen Sie Waffen nie ohne vorherigen Anruf selbst dorthin. Oft sind die Stücke mehr wert, als Erben vermuten. Ein Anruf vorher kostet Sie nichts und kann den Unterschied ausmachen.

  2. Melden Sie sich bei Ihrer Waffenbehörde.

    Wer nach einem Todesfall Waffen in Besitz nimmt, muss das unverzüglich anzeigen, und für die weiteren Schritte gelten Fristen. Versäumen Sie sie nicht. Die Behörde ist auch die einzige Stelle, die Ihnen verbindlich sagen kann, was in Ihrem Fall gilt. Wir sagen Ihnen vorab, worauf es ankommt und welche Angaben Sie brauchen.

  3. Geben Sie nichts an Privatpersonen weiter.

    Waffen dürfen nur an Personen mit passender Berechtigung übergeben werden. Ein gut gemeinter Verkauf an Bekannte oder über Kleinanzeigen kann strafbar sein.

Leistungen

Was wir für Sie übernehmen

Nicht jeder Erbe will verkaufen. Deshalb bieten wir alle Wege an und sagen Ihnen offen, welcher in Ihrem Fall der sinnvollste ist.

Sichtung und Bewertung

Wir kommen zu Ihnen, nehmen die Waffen auf, ordnen sie ein und sagen Ihnen, was tatsächlich im Schrank steht. Häufig ist das weniger wert als erhofft – manchmal deutlich mehr.

Auch den Rest, nicht nur die Rosinen

In fast jedem Nachlass steht neben dem guten Stück auch etwas, das kaum noch Wert hat. Wir sichten den gesamten Bestand und machen Ihnen für alles einen Vorschlag – damit am Ende nicht doch ein halber Schrank stehen bleibt.

Abgabe zur Vernichtung

Wenn sich ein Verkauf nicht lohnt, sagen wir Ihnen das offen. Sie können die Vernichtung dann mit Ihrer Waffenbehörde absprechen, oder wir übernehmen die Waffen und kümmern uns um die ordnungsgemäße Vernichtung.

Munition und Zubehör

Auch für Munition gelten Regeln. Wir erfassen sie bei der Sichtung mit und machen Ihnen auch dafür ein Angebot.

Ablauf

So läuft es ab

  1. Sie melden sichTelefonisch oder über das Formular. Sie müssen nichts vorbereiten. Falls Sie die Waffenbesitzkarte des Verstorbenen finden: Ein Foto davon hilft sehr, denn dort stehen alle Waffen mit Modell und Kaliber.
  2. Wir sichten vor OrtZu einem Termin, der Ihnen passt. Wir nehmen alles auf, erklären Ihnen die Lage und was als Nächstes ansteht.
  3. Sie bekommen ein schriftliches AngebotMit Wertangabe für jedes Stück, in der Regel innerhalb eines Werktags. Sie entscheiden in Ruhe und können das Angebot zeigen, wem Sie möchten.
  4. Wir wickeln abKaufvertrag, Auszahlung und Abtransport. Wir melden den Erwerb an das Nationale Waffenregister. Sie bekommen eine Übergabebestätigung für Ihre Waffenbehörde.
„Sie haben von der ersten Frage bis zur Übergabe einen Ansprechpartner, der ans Telefon geht und mit seinem Namen für die Abwicklung geradesteht.“
Christian Schelkle, Zirndorf bei Fürth
Wer hinter dem Angebot steht

Aus der Region, persönlich vor Ort

Ich wohne hier in der Region und komme selbst zu Ihnen. Die Waffenhandelserlaubnis setzt eine behördliche Prüfung von Zuverlässigkeit und Fachkunde voraus. Waffen wechseln bei mir nur auf dem gesetzlich vorgesehenen Weg den Besitzer.

  • Inhaber einer behördlichen Waffenhandelserlaubnis nach § 21 WaffG
  • Nürnberg, Fürth und Mittelfranken
  • Termine auch abends oder am Samstag

Nicht geerbt, sondern selbst aufgehört?

Wir kaufen auch dann an, wenn Sie den Schießsport aufgeben, die Jagd nicht mehr ausüben oder Ihren Bestand verkleinern möchten. Der Ablauf ist derselbe: Sichtung, schriftliches Angebot, Abwicklung – ausschließlich auf dem gesetzlich vorgesehenen Weg und mit Prüfung der Berechtigungen.

Angebot anfragen
Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Ich weiß gar nicht, ob im Nachlass Waffen sind.

Typische Hinweise sind ein Waffenschrank, eine Waffenbesitzkarte, ein Jagdschein, Mitgliedsunterlagen eines Schützenvereins oder Munition in Schubladen und Kellerregalen. Rufen Sie uns im Zweifel an, bevor Sie eine Wohnung auflösen.

Was kostet mich die Sichtung?

Nichts. Das Gespräch am Telefon und die Sichtung vor Ort sind für Sie kostenlos und unverbindlich. Sie entscheiden erst, wenn unser schriftliches Angebot vorliegt.

Darf ich die Waffen selbst zu Ihnen bringen?

Für den Transport von Waffen gelten eigene Vorschriften, und ohne Berechtigung sind Sie damit schnell im falschen Bereich. Sprechen Sie vorher mit uns – in aller Regel ist es einfacher und sicherer, wenn wir zu Ihnen kommen.

Kann ich einzelne Stücke behalten und den Rest verkaufen?

Das ist möglich, hat aber eine Hürde: Wer die Waffen ohne eigenes waffenrechtliches Bedürfnis behalten will, etwa als Jäger oder Sportschütze, braucht in der Regel ein zugelassenes Blockiersystem – und gerade für jagdliche Büchsen ist derzeit kaum eines am Markt. Wir bieten diesen Einbau nicht an, sagen Ihnen aber offen, wie die Lage für Ihre Kaliber aussieht, damit Sie entscheiden können. Den Rest übernehmen wir dann wie besprochen.

Was ist, wenn die Frist schon abgelaufen ist?

Das kommt häufiger vor, als Sie denken, und ist kein Grund, das Thema weiter liegen zu lassen – im Gegenteil. Wenden Sie sich an Ihre Waffenbehörde und sprechen Sie parallel mit uns. Offen angesprochen lässt sich in aller Regel eine Lösung finden.

Die Behörde verlangt ein Blockiersystem, aber ich finde keines für mein Kaliber.

Das ist ein verbreitetes Problem, besonders bei jagdlichen Büchsen. Der Anbieter, der die Zulassung für die meisten Büchsenkaliber hielt, hat den Betrieb eingestellt. Für diesen Fall sieht das Gesetz vor, dass die Waffenbehörde auf Antrag eine Ausnahme von der Blockierpflicht zulässt, solange kein passendes System vorhanden ist. Wir selbst bauen keine Blockiersysteme ein – wenn Sie die Waffen behalten möchten, ist Ihre Waffenbehörde die richtige erste Adresse. Wenn Sie sich am Ende für den Verkauf entscheiden, sind wir für Sie da.

Bei der Behörde hieß es, ich kann die Waffen einfach abgeben. Warum sollte ich verkaufen?

Die Abgabe zur Vernichtung ist der schnellste Weg, und für manche Bestände ist sie auch der richtige – das sagen wir Ihnen offen, wenn es so ist. Sie bekommen dafür allerdings kein Geld, und das Stück ist danach unwiderruflich zerstört. Gerade gepflegte Jagdbüchsen, Drillinge und ältere Sammlerstücke sind häufig einige hundert bis mehrere tausend Euro wert. Lassen Sie uns vorher einmal draufschauen. Das kostet Sie nichts, und Sie entscheiden danach genauso frei wie vorher.

Wie schnell können Sie kommen?

Wir melden uns zeitnah bei Ihnen und vereinbaren einen Termin, der Ihnen passt, auch abends oder am Samstag.

Kontakt

Schildern Sie uns Ihre Situation

Sie müssen nichts wissen und nichts vorbereiten. Ein Anruf genügt. Wenn Ihnen schreiben lieber ist, nutzen Sie das Formular – wir melden uns zurück.

Am schnellsten per Telefon
0176 61512300

Christian Schelkle, persönlich

  • Wenn vorhanden: Foto der Waffenbesitzkarte bereithalten
  • Ungefähre Anzahl und Ort der Waffen
  • Ob es mehrere Erben gibt
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